Der Tierhalter versichert, dass es mit dem/den zu betreuenden Tier(en) bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten.
Für alle Hunde besteht grundsätzlich eine gültige Haftpflicht- versicherung durch den Besitzer/Halter. Sollte das Tier im Betreuungszeitraum erkranken oder nicht durch Verschulden von MyFellness verletzen, wird die betreu- ende Tierärztin Frau Fehrle, Freiburg-St.Georgen, eingeschaltet. Sollte diese nicht erreichbar sein, behält sich der MyFellness vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich von dem Tierhalter zu tragen.
Für Schäden oder Krankheiten, die das Tier während der Abwesenheit seines Tierhalters bzw. während der Pflegezeit erleidet, kann der MyFellness nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung vom MyFellness wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entste- hen, sind diese umgehend nach Kenntnisnahme zu melden. MyFellnesshaftet in diesem Fall im Rahmen einer bestehen- den Betriebs Haftpflichtversicherung..
MyFellness haftet nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen das Tier entflieht und hieraus dem Auftragnehmer oder Dritten ein Schaden entsteht, wenn durch
Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeiten Schäden entstehen oder wenn durch zu star- ke Verfilzung oder zu starke Unruhe des Hundes das Tier bei unserer Arbeit trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird.
Bei starken Verfilzungen können durch das Entfernen des Filzes Hautirritationen und Rötungen entstehen. Hierfür kann My- Fellness nicht haftbar gemacht werden, sondern ist ausschließ- lich der Halter verantwortlich.
Das Tier ist unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich kor- rigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden.
Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, ist der MyFellness zu einer Nachbesserung berechtigt, bevor Ersatz- oder Zusatzkos- ten etc. vom Hundebesitzer geltend gemacht werden können.